In der Regel ist es notwendig, im vorhergehenden Geschäftsjahr noch Eintragungen zu machen, obwohl Sie sich bereits im neuen Geschäftsjahr befinden. Grund hierfür ist, dass es immer wieder zu verwaltungstechnischen Verzögerungen kommen kann, da zum Beispiel Produkte, die am Jahresende geliefert werden, erst ein paar Tage später in Rechnung gestellt werden. Außerdem werden Sie einige der letzten Jahreseinträge erst ein paar Tage später eingeben, möchten aber dennoch mit Ihrer täglichen Routine fortfahren und Einträge im neuen Geschäftsjahr erstellen. Sie können es nicht riskieren, Einträge des neuen Geschäftsjahrs nach hinten zu verschieben bevor das alte Geschäftsjahr abgeschlossen ist.
In Mamut lösen wir dieses Problem durch Änderung des Geschäftsjahres in den Buchhaltungseinstellungen oder in den Belegeinstellungen. Auf diese Weise haben Sie mehr Raum für den Jahresabschluss und haben gleichzeitig die Möglichkeit, Eingaben für das aktuelle Geschäftsjahr zu tätigen.
Das Geschäftsjahr wird als geschlossen betrachtet, wenn alle Posten eingegeben sind und die Abschlussbilanz des Vorjahres als Eröffnungsbilanz des aktuellen Geschäftsjahres übertragen wurde. Nachdem der Jahresabschluss vollständig ist, haben Sie keine Möglichkeit mehr, Einträge zu tätigen, oder abzuändern. Müssen Sie noch Posten nachtragen, müssen Sie einen korrigierenden Eintrag im aktuellen Geschäftsjahr vornehmen.
Die Vorläufige Eröffnungsbilanz wird in Zeitperioden genutzt nach dem Beginn eines neuen Geschäftsjahrs und vor Abschluss des vorhergehenden Geschäftsjahrs, wenn die finale Eröffnungsbilanz übertragen wurde.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie die verschiedenen Module das Geschäftsjahr in dem Posten eingegeben werden.
Siehe auch:
Eröffnungssalden erfassen