Bevor Sie Mahnungen oder Inkassowarnungen an Kunden mit Zahlungsverzug verschicken können, müssen Sie einige notwendige Einstellungen in Mamut Business Software vornehmen.
So starten Sie mit Mahnungen und Inkassowarnungen
Öffnen Sie Funktionen - Einstellungen - Buchhaltung - Debitoren/Kreditoren.
Markieren Sie Das Unternehmen
sendet Mahnungen an seine Kunden.
Klicken Sie nun daneben auf die Schaltfläche Einstellungen.
Sie können nun die Einstellungen für Mahnungen und Inkassowarnungen festlegen.
Weitere Hinweise finden Sie
hier unten.
Legen Sie nun die Einstellungen für die verschiedenen
Mahnstufen fest und hinterlegen Sie ggf. feststehende Texte dafür. Weitere
Hinweise dazu finden Sie hier unten.
Bedenken Sie auch, dass es rechtliche Vorgaben für die Inhalte gibt,
mit denen Sie sich vorab vertraut machen sollten.
Legen Sie für die einzelnen Kunden fest, dass sie gemahnt
werden können. Wechseln Sie dafür auf der Kundenkarte zur Registerkarte
Einstellungen und klicken Sie
auf die Schaltfläche Debitoren/Kreditoren.
Wählen Sie unter Zahlungserinnerung den
Eintrag Mahnung und legen Sie
ggf. unter Mahngebührengruppe
eine Gruppe fest.
Tipp! Mithilfe des Assistenten zum Ändern einer Kontaktauswahl
können Sie diese Einstellung für alle Kunden zusammen durchführen. Weitere
Informationen zum Assistenten finden Sie hier.
Legen Sie ggf. diese Einstellung als Standard für alle neuen Kunden fest: Öffnen Sie dafür Funktionen - Einstellungen - Firma - Einstellungen pro Modul - Kontaktmanagement. Wählen Sie unter Zahlungserinnerung den Eintrag Mahnung und bestätigen Sie mit OK.
Das System ist nur für Mahnungen und Inkassowarnungen aufgesetzt.
Folgeaktivitäten: Sie können Ihre
Mamut Business Software so einstellen, dass gewisse ausgeführte Aktionen
eine Folgeaktivität auslösen.
Bei der Rechnungsstellung kann so eine Folgeaktivität sinnvoll sein: Geben
Sie eine Folgeaktivität für den Tag ein, an dem
die Rechnung fällig ist. Sie werden dann zeitgerecht erinnert, den Rechnungseingang
zu prüfen.
Weitere Hinweise zu Folgeaktivitäten finden Sie hier.
Siehe auch:
Über Mahnungen und Inkassowarnungen