Änderungen gemäß der Gesetzesänderung zur Besteuerung von EU-Exporten
Ab dem 1. Januar 2010 wird eine Gesetzesänderung in den Mitgliedstaaten der EU in Kraft treten, die sich auf alle Unternehmen auswirken wird, die innergemeinschaftliche Dienstleistungen betreiben. Aktuell werden noch lediglich Produkte für den EU-Export im Empfängerland besteuert. Mit der Gesetzesneuerung wird dies auch auf Dienstleistungen zutreffen. Services werden somit nicht mehr in dem Land besteuert, in dem der Dienstleister ansässig ist, sondern in dem Land, in dem der Kunde ansässig ist. Auf diese Weise wird die Umsatzsteuer besser an den Ort der Dienstleistung gebunden. So können z. B. doppelte oder fehlende Besteuerungen im innergemeinschaftlichen Handel verhindert werden. Die Vorgehensweise gleicht dabei der bereits bestehenden für Produkte.
Die Reform ist durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet:
Bei der Bestimmung des Leistungsortes einer sonstigen Leistung gilt nun im B2B-Bereich das Empfängerortsprinzip statt des Ursprungslandprinzips.
Das Reverse-Charge-Verfahren wird ausgedehnt.
Die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) müssen Sie jetzt auch bei sonstigen Leistungen abgeben.
Das Vorsteuer-Vergütungsverfahrens wurde innerhalb der EU neu geregelt.
Machen Sie sich mit den gesetzlichen Neuerungen vertraut. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. hier: www.datev.de.
Produkt- und Servicezeilen mit Steuerschlüssel für den EU-Export
Um Ihnen den Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, erhalten Sie in Mamut Business Software eine Warnmeldung, wenn Sie eine Produkt-/Servicezeile auf einen Steuerschlüssel für den EU-Export verbuchen, obwohl für den Kunden keine Umsatzsteuer-ID hinterlegt ist. Dies, weil der Kunde dann ggf. kein Unternehmen betreibt und der Steuerschlüssel deswegen falsch sein könnte.
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Tipp! Haben Sie Kunden, auf die Sie
immer einen Steuerschlüssel für EU-Exporte anwenden müssen? Dann können
Sie dies auf der Kontaktkarte des Kunden fest hinterlegen: Wechseln Sie
dort zur Registerkarte Einstellungen
und klicken Sie dort auf die Schaltfläche Kunde.
In der Auswahlliste Steuer können
Sie nun den Eintrag Export EU
festlegen.
Rechnungen mit Produkt-/Servicezeilen mit Steuerschlüssel für den EU-Export
Posten in einer Rechnung, auf die ein Steuerschlüssel für den EU-Export angewendet wurden, werden mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Im Fuß der Rechnung wird ein Text angezeigt, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen handelt. Diesen Text können Sie, wenn gewünscht, in den Firmeneinstellungen für Vertrieb/Fakturierung bearbeiten.
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Änderungen in den Zusammenfassenden Meldungen (ZM)
Die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) enthalten nun zusätzlich zu Produkten auch Dienstleistungen. Sie werden sowohl in den Druckbericht als auch in die generierte XML-Datei mit einbezogen und gesondert ausgewiesen.
Sie rufen den Bericht über Funktionen - Buchhaltung - Berichte auf.
Weitere Hinweise zu den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) finden Sie hier.
FAQ
Unser Support Center hat eine FAQ zum Mehrwertsteuerpaket bereitgestellt. Sie finden diese über die Artikelsuche des Supportcenters, indem Sie den Suchbegriff Mehrwertsteuerpaket eingeben oder unter diesem Link: http://www.mamut.com/de/support/search/faq.asp?lcid=1031&id=02024264