Die Periode 13 ist eine Sonderperiode, die dazu verwendet wird, z.B. Jahresabschlussbuchungen, Umbuchungen der USt.-Konten oder Abgrenzungsbuchungen etc. vorzunehmen, die mit dem normalen Geschäftsverlauf wie Einkauf, Verkauf nichts zu tun haben. Da Periode 13 keine USt.-Periode ist, müssen alle USt.-Konten, die während dieser Periode verwendet werden, manuell mit dem Umsatzsteuerkonto (Umsatzsteuer laufendes Jahr) abgerechnet werden. Der Saldo dieses Kontos wird dann zusammen mit dem Jahresabschluss als Eröffnungssaldo in das neue Geschäftsjahr übertragen.
Tipp: Das Umsatzsteuerkonto ist ein 
 Konto, in das die Salden der USt.-/Vorsteuerkonten beim Abschluss eines 
 Geschäftsjahres gebucht werden. Beim Schließen einer Geschäftsjahres müssen 
 alle Salden der USt.-/Vorsteuerkonten auf das Umsatzsteuerkonto eingebucht 
 werden. Dies führt Mamut Business Software im Rahmen des Jahresabschlusses 
 automatisch durch. Am Jahresende sollte auf keinem anderen Steuerkonto 
 als dem Umsatzsteuerkonto (Umsatzsteuer laufendes Jahr) ein Saldo vorhanden 
 sein. 
Das Umsatzsteuerkonto finden Sie unter Funktionen 
 - Einstellungen - Buchhaltung -Buchhaltungseinstellungen - Abstimmkonten 
 in der Liste Kontengruppen unter 
 Steuern.
Sie können demnach Umsatzsteuer in der Periode 13 verbuchen, müssen jedoch dabei darauf achten, dafür ein bestimmtes USt.-Konto zu verwenden, wenn die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahrs korrekt sein soll. Wenn auf einem USt.-Konto noch ein Saldo ist, kann der Jahresabschlussassistent zudem nicht gestartet werden.
Beispiel für eine Eingangsrechnung inkl. USt. in Periode 13
| 
 Konto  | 
 Beschreibung  | 
 Soll  | 
 Haben  | 
| 
 1200  | 
 Debitorenkonto  | 
 125  | 
 
  | 
| 
 4400  | 
 [Kontoname für Verkauf]  | 
 
  | 
 100  | 
| 
 3806  | 
 Umsatzsteuer 19%  | 
 
  | 
 25  | 
Der Beleg für das USt.-Konto kann dann wie folgt aussehen
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 Konto  | 
 Beschreibung  | 
 Soll  | 
 Haben  | 
| 
 3806  | 
 Umsatzsteuer 19 %  | 
 25  | 
 
  | 
| 
 2750  | 
 Abrechnungskonto USt.  | 
 
  | 
 25  | 
Wenn Sie bereits zuvor eine Vorläufige Eröffnungsbilanz erstellt haben, können Sie diese aktualisieren. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Hinweis: Wenn 
 die USt.-Konten des neuen Geschäftsjahres einen Eröffnungssaldo aufweisen, 
 kann die erste USt.-Periode nicht geschlossen werden. Weitere Hinweise 
 dazu finden Sie hier.
Siehe auch: