Sie erhalten eine Meldung, wenn wir ein Update auf eine neue Programmversion empfehlen oder wenn wir eine notwendige Version zur Verfügung gestellt haben. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Information, d.h. das Update wird nicht gestartet. Allerdings werden Sie darüber in den Downloadbereich weitergeleitet. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu der neuen Version, die Update-Anleitung und die Downloaddatei.
Hinweis: Die Installation des Updates sollte ausschließlich vom Systemadministrator durchgeführt werden. Wenn Sie mit einer Mehrbenutzer-Installation arbeiten, sollte das Update zunächst auf dem Server installiert werden. Lesen Sie die Update-Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie mit dem Installieren beginnen. Weitere Hinweise zur Programm-Updates finden Sie hier.
Es gibt zwei Arten von Updates:
Empfohlene Updates: Eine neue Version wurde veröffentlicht; die Änderungen darin sind aber derzeit nicht zwingend zum Betreiben des Programms erforderlich. Ein Link verweist auf die Download-Seite, wo Sie mehr über die Programmänderungen lesen können. Je nach den Anforderungen Ihres Unternehmens können Sie dann entscheiden, ob Sie das Update installieren oder nicht. Wir empfehlen grundsätzlich, die jeweils aktuellste Version des Programms zu verwenden.
Notwendige Updates: Eine neue Version wurde veröffentlicht, die so bald wie möglich installiert werden muss, damit Sie das Programm weiterhin verwenden können. Notwendige Updates beinhalten oft Programmänderungen, die aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage wichtig sind (z.B. bei der Umsatzsteuerregelung u.ä.). Ein Update kann ebenfalls notwendig sein, wenn Ihre aktuelle Version nicht mehr unterstützt wird. Alle Versionen laufen automatisch nach zwei Jahren aus.
Tipp! Neben den Versions-Updates werden in regelmäßigen Abständen Ihre Systemdateien aktualisiert. Die aktualisierten oder neuen Systemdateien enthalten kleinere Systemänderungen und können aus Mamut Business Software heraus über Datei - Datenbankwerkzeuge - Systemdateien herunterladen heruntergeladen werden. Nur Superuser und Systemadministratoren können auf diese Funktion zugreifen. Sie sollte nur dann verwendet werden, wenn Ihr Softwarelieferant Sie ausdrücklich über eine Änderung der Systemdateien informiert hat. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Siehe auch: