Zusammenfassende Meldung (ZM), EU-Verkaufsberichte


Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Produkten oder Services und/oder Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet, die Zusammenfassende Meldung (ZM) einzureichen. Die ZM ist für die Periode einzureichen, in dem das Unternehmen innergemeinschaftliche Lieferungen von Produkten/Services durchgeführt hat.

Die ZM sind auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Bundesamt für Finanzen  einzureichen. Alternativ können die ZM auch elektronisch verschickt werden. Hierfür enthält Mamut Business Software einen eigenen Bericht im XML-Format.

Sie finden die  Zusammenfassenden Meldungen (ZM)  unter Datei - Drucken - Buchhaltung. Wählen Sie den Bericht aus der Liste und schicken Sie ihn an das gewünschte Ausgabemedium. Bevor der Bericht erstellt wird, werden Sie noch um die Angabe der zutreffenden Berichtsperiode und des Geschäftsjahres gebeten. Wählen Sie die zutreffende Periode aus und bestätigen Sie es mit OK. Der Bericht wird nun erstellt.
Weitere Hinweise zum Drucken von Berichten finden Sie hier.

Tipp!  Wenn Sie beim Drucken unter Versenden an den Eintrag Drucker auswählen, wird eine XML-Datei erstellt und in Ihrem Webbrowser angezeigt. Zusätzlich wird ein Kontrollausdruck erstellt. Die XML-Datei wird standardmäßig im Dokumentenverzeichnis Ihrer Firmendatenbank gespeichert. Der genaue Speicherort wird Ihnen in der Browsertitelleiste angezeigt. Grundsätzlich können Sie die Datei jedoch auch an einem beliebigen anderen Ort speichern.

Elektronische Einreichung der ZM mit dem Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung

Auf diesen Webseiten werden Online-Dienstleistungen sowie interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören u. a. Formularangebote des Bundesministeriums für Finanzen und seiner zugehörigen Bundesoberbehörden sowie Formulare der Bundeszollverwaltung.

Allgemeine Informationen

www.bzst.bund.de (externer Link)

Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung mit Möglichkeit zum XML-Upload (externer Link)

www.formulare-bfinv.de (externer Link)

Die mit Mamut generierten XML-Dateien können Sie hier hochladen, zu Ende bearbeiten (z. B. Angabe der Teilnehmernummer) bzw. korrigieren und danach einreichen.


Siehe auch:

Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit ELSTER

Wie druckt man Berichte?