Funktionen - Buchhaltung - Instrastat
Intrastat ist die Kurzform für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik und beruht auf einer EG-Verordnung über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedsstaaten. Sie regeln unionsweite Mindeststandards zur handelsstatistischen Erfassung.
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen im Fall einer Versendung von Waren Intrastat-Meldungen ausfüllen. Beachten Sie dabei, dass nicht nur klassischer Warenhandel erfasst wird, sondern auch Transaktionen ohne Eigentumsübertragung (z.B. Leasing und Miete).
Intrastat-Meldungen werden beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bis zum 10. Werktag nach Ablauf des Berichtsmonats abgegeben. Sie können dies auf dem Postweg erledigen, aber auch das Internet nutzen. Der aktuelle Programmpunkt hilft Ihnen bei der Online-Übertragung Ihrer Intrastat-Dateien.
Weitere Informationen zu Intrastat finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (externer Link) www.destatis.de. Dort finden Sie u.a. auch eine Anleitung zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke.
Siehe auch: