Funktionen - Buchhaltung - Intrastat
Intrastat ist die Kurzform für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik und beruht auf einer EG-Verordnung über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedsstaaten. Sie regeln unionsweite Mindeststandards zur handelsstatistischen Erfassung. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen Intrastat-Meldungen ausfüllen, wenn sie Waren versenden und/oder empfangen, sofern der Wert der Lieferungen bzw. Erwerbe im Vorjahr eine bestimmte Summe überschritten hat. Für das Jahr 2011 liegt diese Summe bei 400.000 Euro. Die Auskunftspflicht tritt auch bei Überschreitung dieser Schwelle im laufenden Kalenderjahr ein, und zwar in dem Monat , der auf den Monat der erstmaligen Überschreitung folgt. Seit 2010 bestehen auch Berichtspflichten für innergemeinschaftliche Dienstleistungen.
Intrastat-Meldungen werden beim Statistischen Bundesamt abgegeben. Sie können dafür u. a. das dort angebotene Online-Formular nutzen. Die Intrastatfunktion in Mamut Business Software hilft Ihnen bei der Online-Übertragung Ihrer Intrastat-Dateien.
Tipp! Die genauen Regelungen und Vorschriften erfahren Sie über die Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (externer Link) www.destatis.de. Dort finden Sie u. a. auch eine Anleitung zum Verwenden der Online-Formulare und zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke.
Voraussetzungen
Produkte, für die Sie eine Intrastat-Erklärung abgeben möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllen:
Warennummer (Intrastat): In diesem Feld auf der Produktkarte, Registerkarte Sonstiges, hinterlegen Sie die Intratat-Warennummer. Dies gilt für alle Produkte, für die Sie eine Intrastat-Meldung für den Export abgeben müssen. Sie sollten darauf achten, diese Nummer für Ihre Intrastat-Produkte möglichst direkt einzutragen, d.h. wenn Sie das Produkt in Mamut Business Software anlegen. Spätestens jedoch müssen Sie die Warennummer (Intrastat) vor der Verbuchung des Postens angeben.
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Verwenden Sie bei Aufträgen und bei der direkten Belegerfassung einen der in Mamut Business Software hinterlegten Steuerschlüssel für innergemeinschaftliche Warenlieferungen.
Hinweis: Sie müssen die Intrastat-Einstellungen
des Programms aktivieren, wenn Sie planen, Intrastat zu verwenden. Öffnen
Sie die Intrastat-Einstellungen über Funktionen
- Einstellungen - Buchhaltung, wechseln Sie zur Registerkarte Modul-Einstellungen und klicken Sie
auf das Symbol Intrastat).
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Vorgehensweise bei der Intrastat-Erfassung
Produkte, für die Sie eine Intrastat-Erklärung abgeben möchten, können Sie in Mamut Business Software wie folgt erfassen:
Über die Belegerfassung: Wenn Sie in der Belegerfassung
manuell einen Beleg erfassen, der die o.g. Voraussetzungen erfüllt, öffnet
sich das Fenster für die Intrastat-Datenerfassung. Füllen Sie dort die
Zeile für die Intrastat-Erklärung aus. Weitere
Hinweise dazu finden Sie hier.
Hinweis! Bevor Sie während
der Belegerfassung Intrastat-Daten eingeben können, muss in den
Intrastateinstellungen das Kontrollkästchen neben Intrastat-Buchhaltung
während der Belegerfassung markiert sein.
Mithilfe des Assistenten zum Import von Belegen aus anderen Modulen: Wurden z.B. Rechnungen oder Einkaufe verbucht, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Daten über einen Assistenten für den Intrastat-Bericht importieren. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Indem Sie das Fenster für die Intrastat-Datenerfassung direkt öffnen (Funktionen - Buchhaltung - Intrastat - Symbol Neu). Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Nachdem Sie alle Intrastat-Transaktionen für den Berichtszeitraum erfasst haben, erstellen Sie über das Fenster für das Intrastat-Management Ihren Intrastat-Bericht, und zwar wahlweise als ASCII-Code zur Online-Meldung via IDEV oder als Ausdruck, den Sie z. B. als vorläufige Übersicht über Ihre Berichtsdaten oder als Vorlage für das Papierformular verwenden können. Reichen Sie die Intrastat-Meldung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ein. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Siehe auch: