Verkäufe von Waren und Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten werden grundsätzlich ohne Ausweis der deutschen Umsatzsteuer vorgenommen. Die Umsatzbesteuerung erfolgt dann i.d.R. im Empfängerland auf der Grundlage des dort geltenden Steuersatzes. Umgekehrt liegt der Erwerb von Waren in Deutschland der Besteuerung.
Machen Sie sich mit den Details der gesetzlichen Bestimmungen hierfür vertraut. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. hier: www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/steuerrecht/umsatz.
Einstellungen für Kunden/Lieferanten
Haben Sie "reine" Export-Kunden oder -Lieferanten, auf die Sie immer einen Steuerschlüssel für EU-Exporte anwenden wollen? Dann können Sie dies auf der Kontaktkarte fest hinterlegen: Wechseln Sie dort zur Registerkarte Einstellungen und klicken Sie auf die Schaltfläche Kunde bzw. Lieferant. In der Auswahlliste Steuer können Sie nun den einen der Steuerschlüssel für die EU auswählen.
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Innergemeinschaftlicher Text auf Rechnungen
Sie können den Standard-Informationstext zu den als EU-Export gekennzeichneten Produkten/Dienstleistungen auf Rechnungen bearbeiten. Der im System hinterlegte Standardtext lautet: Innergemeinschaftliche Lieferung von Produkten/Services. Intra community supply of products and services.
Um diesen Text allgemeingültig zu ändern, öffnen Sie die Firmeneinstellungen für Vertrieb/Fakturierung. Wechseln Sie zur Registerkarte Andere und klicken Sie mit der rechten Maustaste im Feld Text für innergemeinschaftliche Lieferungen auf den Eintrag Standard. Wählen Sie Im Standardwerte-Register ändern. Dort markieren Sie den Eintrag Standard und klicken auf Bearbeiten. Sie können nun den Text ändern. Abschließend bestätigen Sie die Änderung mit OK. Zukünftig erstellte Rechnungen werden den neuen Text enthalten.
Um den Text für eine einzelne Rechnung zu ändern, öffnen Sie einfach den betreffenden Auftrag und wechseln dort zur Registerkarte Text. Wählen Sie in der Auswahlliste den Eintrag Text für innergemeinschaftliche Lieferungen aus. Es wird nun zunächst der oben beschriebene Standardtext im Editor angezeigt. Ändern Sie den Text wunschgemäß; der geänderte Text wird dann auf die Rechnung geschrieben.
Natürlich können Sie auch einen eigenen, neuen Text hinzufügen. Wählen Sie dafür im Standardwerte-Register den Eintrag Ihr eigener Text.
Wenn mehrere innergemeinschaftliche Texte hinterlegt sind, können Sie über die ...-Schaltfläche die Liste der hinterlegten Texte öffnen. Wählen Sie den gewünschten Text aus und bearbeiten Sie ihn, wie oben beschrieben.
Produkt- und Servicezeilen mit Steuerschlüssel für den EU-Export
Um Ihnen den Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, erhalten Sie in Mamut Business Software eine Warnmeldung, wenn Sie eine Produkt-/Servicezeile auf einen Steuerschlüssel für den EU-Export verbuchen, obwohl für den Kunden keine Umsatzsteuer-ID hinterlegt ist. Auf diese Weise erhalten Sie mehr Anwendungssicherheit, da die versehentliche Anwendung des Steuerschlüssels auf private Kunden verhindert wird.
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Rechnungen mit Produkt-/Servicezeilen mit Steuerschlüssel für den EU-Export
Posten in einer Rechnung, auf die ein Steuerschlüssel für den EU-Export angewendet wurden, werden mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Im Fuß der Rechnung wird ein Text angezeigt, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen handelt. Diesen Text können Sie, wenn gewünscht, in den Firmeneinstellungen für Vertrieb/Fakturierung bearbeiten.
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Änderungen in den Zusammenfassenden Meldungen (ZM)
Beim EU-Export müssen Sie in regelmäßigen Abständen separat die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) abgeben. Diese enthalten neben Produkten auch Dienstleistungen. Sie werden sowohl in den Druckbericht als auch in die generierte XML-Datei mit einbezogen und gesondert ausgewiesen. Sie rufen diesen Bericht über Funktionen - Buchhaltung - Berichte auf.
Weitere Hinweise zu den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) finden Sie hier.
Intrastat-Meldungen
Innergemeinschaftliche Liefernungen müssen Sie im Rahmen der Intrastat-Meldungen mitteilen, sofern der Wert der Lieferungen bzw. Erwerbe im Vorjahr eine bestimmte Summe überschritten hat. Für das Jahr 2011 liegt diese Summe bei 400.000 Euro. Die Auskunftspflicht tritt auch bei Überschreitung dieser Schwelle im laufenden Kalenderjahr ein, und zwar in dem Monat , der auf den Monat der erstmaligen Überschreitung folgt.
Weitere Hinweise zu Intrastat finden Sie hier.
Siehe auch: